Kirchlich heiraten – Ist das für jeden möglich?

Pfarrer mit Brautpaar, Braut fesselt Bräutigam
Viele Brautleute möchten nicht nur standesamtlich, sondern auch kirchlich heiraten. Sie sehen die Trauung in der Kirche sogar als die eigentliche Hochzeit an und fühlen sich mit dem Segen Gottes durch den Pfarrer erst dann als richtig miteinander verbunden.
Doch darf wirklich jeder kirchlich heiraten, was muss man beachten?

Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung

Möchte man kirchlich heiraten, müssen ein paar Punkte berücksichtigt werden. Hier spielt die Konfession der jeweiligen Partner eine große Rolle und häufig tritt die Frage auf, ob man kirchlich heiraten kann oder darf, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist.

Die katholische sowie auch die evangelische Kirche setzen für eine kirchliche Trauung unbedingt die standesamtliche voraus. Ohne ausgestellte Heiratsurkunde des Standesamtes ist eine kirchliche Hochzeit leider nicht möglich.

Eine kirchliche Trauung stellt ebenfalls die Bedingung, dass beide Eheleute einer Konfession angehören und mindestens ein Ehepartner Mitglied der jeweiligen Kirche ist.

Bei Brautleuten unterschiedlicher Konfession überlassen größere Kirchen dem Pfarrer oder der Kirchengemeindeleitung die Entscheidung, ob das Paar getraut werden kann oder eben darf.

In der römisch-katholischen Kirche ist es sogar nicht unüblich, eine Genehmigung des Ortsbischofs einzuholen.

Die evangelische Trauung

Die Ehe ist nach dem Reformator Martin Luther eine weltliche Angelegenheit und mit der Trauung auf dem Standesamt besiegelt. In der jeweiligen Gemeinde findet dann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung statt und die Zukunft des Brautpaares wird somit unter Gottes Segen gestellt.

Möchte ein Paar evangelisch heiraten und ein Teil ist katholisch, muss dieser über den katholischen Pfarrer seines Wohnortes beim Bischof eine Genehmigung, die sogenannte Dispens einholen. Sonst erkennt die katholische Kirche diese Ehe nicht an.

Eine Dispens ist die Befreiung von Eheverboten und so wird die gesetzliche Strenge im bestehenden Fall ausgeglichen. Das kirchliche Verwaltungsamt hat die Möglichkeit oder auch die Befugnis, das gesetzliche Verbot im Einzelnen aufzuheben.

Ein Ehepartner muss aber in jedem Fall evangelisch sein.

Anders als bei der katholischen Kirche sind auch keine Trauzeugen nötig.

Die katholische Trauung

Das Paar muss selbstverständlich, wie bei der evangelischen Trauung auch, standesamtlich geheiratet haben. Sind Braut und Bräutigam beide katholisch, so erhalten beide ohne Wenn und Aber ihren kirchlichen Segen. Ist ein Teil des Paares evangelisch, stellt hier die katholische Kirche die Bedingung, dass dieser die Ehe als unauflöslich zu sehen hat.

Gehen Kinder aus dieser Ehegemeinschaft hervor, was die katholische Kirche als äußerst wünschenswert betrachtet, sollen diese ausschließlich im katholischen Glauben erzogen werden. Der evangelische Teil muss dieses so annehmen.

Anders als bei der evangelischen Trauung sind Trauzeugen Pflicht, allerdings müssen sie nicht zwingend einer Konfession angehören.

Die ökumenische Trauung

Brautleute unterschiedlicher Konfessionen müssen sich einigen, ob sie eine evangelische oder eine katholische Trauungszeremonie haben möchten.Und dies mit allen Rechten und Pflichten der jeweilige Kirche.Können sich beide aber schwer für eine rein evangelische oder katholische Trauung entscheiden, gibt es die Möglichkeit der ökumenischen Trauung.

Entscheidet man sich für die Katholische, so muss der evangelische Pfarrer anwesend sein. Bei der Evangelischen ist die Anwesenheit eines katholischen Geistlichen vorgeschrieben.

Die Anmeldung erfolgt in beiden Pfarrämtern. Zuständig ist dann der Pfarrer der Kirche, in der das Brautpaar heiraten möchte. Der Pfarrer der anderen Konfession wird um Mithilfe gebeten.

Paare, die aus der Kirche ausgetreten sind, dürfen ebenfalls kirchlich heiraten. Denn mit ihrem Austritt ist ja nicht deren Taufe in der jeweiligen Kirche automatisch gelöscht.

Wer nicht getauft also somit auch nicht gefirmt bzw. konfirmiert worden ist, hat es schwer, eine Genehmigung für eine kirchliche Trauung einzuholen. Paare, die keiner christlichen Religion angehören ebenfalls.

Die Ehe

Die evangelische und die katholische Kirche stehen im Einklang damit, dass die Ehe eine von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft ist und deren Sinn unter jeglichen Umständen im absoluten Füreinander und der Offenheit für ein neues Leben liegt. Ihre Gemeinschaft sollte so verstanden und gestaltet werden.

Die Bibel bezeichnet die Ehe als unauflöslich. Heute ist eine Scheidung möglich, allerdings sieht es die katholische Kirche etwas strenger. So müssen Paare katholischen Glaubens die sich gefunden, aber vorher schon einmal kirchlich geheiratet haben und nun geschieden sind, auf eine weitere kirchliche Trauung verzichten.

In der evangelischen Kirche ist die Wiederverheiratung Geschiedener möglich, aber auch hier sollten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Ist der neue Partner Ursache für die Trennung und das Scheitern der vorherigen Ehe, kann die kirchliche Trauungszeremonie verweigert werden.